Der private Autoverkauf und seine Risiken

 

kaufvertragWer sein Auto von privat zu privat verkaufen möchte, feilscht in der Regel immer um den Preis. Jede Partei möchte den besten Preis aushandeln. Doch auch als Privatverkäufer gibt es zahlreiche Regeln, die beachtet werden müssen. Im Eifer des Preisgefechtes werden nicht selten die essentiellen Grundlagen des Autokaufvertrages vergessen.

 

Hierzu gibt es Standardverträge, die das private Geschäft mit dem PKW hieb-und stichfest machen sollen. Es kann aber sein, dass Sie diesen individuell ergänzen müssen, um spezielle Details vertraglich aufzunehmen. Meist geht es schließlich um Fahrzeuge, die nicht mehr die jüngsten sind. Da spielen die Gesamtlaufleistung und Unfälle, die sich mit dem Fahrzeug ereignet haben, eine bedeutsame Rolle. Sie sehen also, es gibt viel zu beachten beim Gebrauchtwagenverkauf, denn auch nach dem Kauf kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Prüfen Sie vor einer Probefahrt die Identität des Käufers

Natürlich ist der erste Eindruck eines potentiellen Käufers sehr wichtig, aber viel bedeutsamer ist es, wer tatsächlich dahinter steckt. Lassen Sie sich nicht durch das Auftreten bereits um den Finger wickeln, sondern versuchen Sie relativ neutral zu wirken. Lassen Sie sich unbedingt einen Personalausweis aushändigen, auch um zu sehen ob der Käufer volljährig ist und überhaupt zu einem Kauf berechtigt ist. Sollte der Käufer eine Probefahrt wünschen, sollte dieser Ihnen den Ausweis aushändigen. So können Sie ziemlich sicher gehen, dass dieser keinen Diebstahl begeht.

Wann müssen Sie auf einen Fahrzeugmangel aufmerksam machen?

Das Thema Mängel am Fahrzeug ist ein sehr heikles, denn die Beantwortung der Frage ist nicht ganz einfach. Allgemein können Sie sich merken, dass Sie nicht unbedingt auf offensichtliche Mängel, wie etwa Dellen extra hinweisen müssen. Anders verhält es sich, wenn der potentielle Käufer während der Probefahrt ein Geräusch wahrnimmt, welches auf einen Mangel hindeuten könnte. Wissen Sie in dem Fall von einem Mangel, so sind Sie verpflichtet, diesen auch zu benennen.

Zustandsbeschreibung & Haftungsausschluss

Die Beschreibung des Zustandes des zu verkaufenden PKWs gehört unbedingt in den Autokaufvertrag. Geben Sie auch die Ihnen bekannten Mängel und eventuelle Unfallschäden an. Darüber hinaus weisen Sie gleichzeitig darauf hin, welcher Unfallschaden und welcher nicht behoben worden ist. Machen Sie möglichst detaillierte Angaben.

Besonders bei PKWs mit massiven Mängeln oder sehr alten Fahrzeugen sollten Sie sich als Verkäufer so gut wie möglich absichern, um die Haftung auszuschließen. Es geht hier insbesondere um die korrekte Formulierung im Haftungsausschluss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was geschieht, wenn der Käufer im Nachhinein einen Mangel entdeckt?

 

Zum Haftungsausschluss beim privaten Verkauf sind an deutschen Gerichten schon unzählige Urteile ergangen. Es gibt daher einige wesentliche Regeln zu beachten.

 

Die rechtliche Grundlage beim Privatwagenverkauf ist das Kaufrecht. Dabei sind der Verkäufer und Käufer nach § 13 BGB sogenannte Verbraucher. Ein Mangel am Fahrzeug liegt dann vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeuges, von der tatsächlichen abweicht. Halten Sie demnach alle Ihnen bekannten Mängel so detailgetreu wie möglich fest.

 

Ihr Kaufvertrag als privater Verkäufer sollte in jedem Fall  einen Sachmängelhaftungsausschluss für Ihnen unbekannte Mängel beinhalten. In diesem Fall wird es für den Käufer später schwer, Ihnen nachzuweisen, dass Sie von einem bestimmten Mangel wussten. In diesem Fall müsste schon eine arglistige Täuschung vorgelegen haben. Grundsätzlich ausgenommen von allen Haftungen sind Mängel, die auf das Alter und den dementsprechenden Verschleiß zurückzuführen sind.

 

Eine Gewährleistung ist nicht vollständig ausschließbar

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der vollständige Ausschluss einer Gewährleistung nicht zulässig und damit unwirksam ist. Die Begründung hierfür ist, dass bei einem gänzlichen Ausschluss auch Gesundheits- und Körperschäden ausgeschlossen werden, was als unangemessen eingeschätzt wird.

 

Verwenden Sie also in keinem Fall KFZ-Kaufverträge, die eine solche Regelung beinhalten!

Sollten Sie nämlich einen solchen Vertrag verwenden, so ist die ganze Haftungsausschlussklausel unwirksam und Sie müssen wiederum für alle Schäden haften. Sie hätten in dem Fall also das genaue Gegenteil von dem erreicht, was Sie mit der ursprünglichen Klausel beabsichtigt haben.