Kaufvertrag immer schriftlich abschließen

 

Will eine Privatperson eine Sache an eine andere Privatperson verkaufen, sollte auch in solchen Fällen immer ein schriftlicher Kaufvertrag verfasst werden. Damit gehen beide Vertragsparteien eventuell späteren Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg. Ist die Sache erst einmal verkauft, weiß der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr genau, was vereinbart wurde. Das trifft auch auf den Käufer zu. Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage und eine Partei ist in der Regel der Verlierer.

Kaufvertrag verfassen

Kaufverträge für Fahrzeuge gibt es im Internet und Schreibwarenhandel. Diese Formulare muss man nur noch mit den entsprechenden Daten versehen und schon ist ein, nach den Paragrafen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) korrekt verfasst. Für jede Vertragspartei gilt eine gewissenhafte Prüfung der Personalien der anderen Partei, am Besten anhand von Personalausweis oder Reisepass. Die Personalausweis- oder Reisepassnummer sind im Kaufvertrag einzutragen.

Mündliche Kaufverträge

Natürlich kann ein Verkauf auch ohne schriftlichen Vertrag erfolgen. Allerdings ist es schwierig, sich bei eventuellen Streitigkeiten die gefassten Bedingungen wieder ins Gedächtnis zu rufen. Besser ist die schriftliche Form, auch wenn beide Parteien eng befreundet sind.

Stillschweigende Kaufverträge

Solche Kaufverträge schließen alle Menschen ab, die im Einzelhandel einkaufen. Das Angebot, ausgestattet mit dem Verkaufspreis befindet sich in den verschiedenen Regalen des Geschäfts. Der Kunde legt seinen Einkauf auf das Förderband der Kasse, bezahlt und nimmt die Produkte mit nach Hause. Als Beleg, dass er seinen Einkauf ordnungsgemäß bezahlt hat, erhält einen Kassenbeleg. Ist das gekaufte Produkt schadhaft und nicht zu gebrauchen, kann er unter Vorlage des Kassenbelegs den Artikel umtauschen.

Nachdem in vielen Geschäften in den Tagen nach Weihnachten der Andrang auf Umtausch der Geschenke das Tagesgeschäft dominiert, gehen Kaufhäuser, Textilgeschäfte und Boutiquen dazu über, die Ware nicht mehr gegen Auszahlung des Kaufpreises entgegenzunehmen. Sie geben dem Kunden einen Gutschein über den Betrag, den er bei seinem nächsten Kauf einlösen kann.

Besondere Kaufverträge

Kaufverträge besonderer Art sind Verträge, die einer notariellen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehört neben dem Verkauf von Firmen auch der Verkauf von Immobilien. Die Besonderheit ist, dass der Notar den Kaufvertrag verfasst und nicht der Verkäufer. Im Notariat liest der Notar beiden Vertragsparteien den Inhalt des Vortrages vor, beide Parteien unterschreiben und er Notar beglaubigt den Vertrag. Erst wenn der Kaufpreis sowie die entstandenen Kosten (Grunderwerbssteuer) bezahlt sind, veranlasst das Notariat beim Grundbuchamt den Eintrag einer Auflassungsvormerkung. Damit ist ersichtlich, dass die Immobilie einen Käufer hat und der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde.