Kaufvertrag PKW

Bei einem Verkauf gibt es immer zwei Parteien. Auf der einen Seite ist der bisherige Besitzer einer Sache. Entweder ist es der Hersteller, dem nach der Produktion natürlich der Artikel gehört. Vielleicht ist es auch ein Händler, der das Produkt bereits beim Hersteller gekauft hat. Wenn ein PKW privat verkauft wird, ist der Vorbesitzer eine Privatperson. Diese hat den Wagen entweder beim vorher genannten Händler, oder aber auch von einer anderen Person, bezogen. Auf der anderen Seite steht immer der Käufer. Damit beide Parteien sich bei dem Handel auf gleiche Bedingungen einstellen können, wird ein Vertrag aufgesetzt. Dieser umfasst alle Rechte und Pflichten, sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer. In einer Autohandlung gibt es dafür vorgefertigte Muster. Wir bieten eben genau ein solches Dokument, unseren Kaufvertrag PKW, zum Download an.

Kaufvertrag PKW herunterladen

Der Kaufvertrag PKW steht kostenfrei zu Ihrer Verfügung. Er kann über das folgende Formular bezogen werden:

 








Beachten Sie allerdings, dass wir keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung von unserem Kaufvertrag PKW erfolgt auf eigene Gefahr.

Darauf achten Käufer beim Autokauf

Kaufvertrag PKW
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Wenn unser Kaufvertrag PKW zum Einsatz kommt, handelt es sich in der Regel um den Verkauf von einer Privatperson bzw. ein Geschäft im privaten Rahmen. Auch Unternehmen nutzen natürlich unsere Vorlagen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. Autohäuser haben eigene Musterverträge. Geschäftsleute besitzen in der Regel zudem keine Firmenwagen, sondern arbeiten hier über Leasing. Wie dem auch sei: Ein PKW ist nicht gleich ein PKW. Gerade wer privat einen Wagen kauft, muss auf einiges achten. Hier einige Punkte, auf die Käufer beim Kauf von Gebrauchtwagen achten.

Schon weit bevor der Kaufvertrag PKW unterschrieben wird, gilt es genau aufzupassen. Das beginnt schon beim Inserat in der Zeitung, den Kleinanzeigen oder der Ausschreibung auf einer Plattform für Automobile. Die Angaben müssen genau stimmen. Sicher lässt sich das erst in der Praxis feststellen und verifizieren. Doch der Hinweis hier geht besonders an die Verkäufer: Machen Sie keine Falschangaben. Der Käufer sollte die Ausschreibung unbedingt vor-Ort mitführen und die Angaben vergleichen. Das geht beim Kilometerstand los und endet bei der Suche nach Anzeichen für einen Unfall.

Darüber hinaus ist es auch wichtig, dass die gemachten Angaben im Kaufvertrag PKW übernommen werden. Der Käufer sollte also den Vertrag noch einmal gründlich lesen! Ein häufiger Trick, der schon als mutwilliger Betrug bezeichnet werden muss, ist es einen Vertrag vorzubereiten. Der Käufer wird dann aufgefordert diesen zu unterzeichnen, nachdem man sich einig ist. Handelt es sich um einen Unfallwagen, gehört diese Angaben in den Vertrag. Auch der korrekte Kilometerstand, besprochenes Zubehör (bspw. Dachgepackträger im Preis inbegriffen?) und ähnliches muss aufgeführt werden.

Selbst wenn optisch alles einwandfrei ist, sollte bevor der Kaufvertrag PKW unterzeichnet wird, eine Probefahrt gemacht werden. Es gibt einige Mängel, die nur bei intensiver Suche zu sehen sind. Symptome für Probleme im Motor, der Elektronik, den Bremsen, Lenkung usw. lassen sich am besten bei einer Fahrt feststellen. Wenn die Spur verstellt ist, der Motor Klopfgeräusche von sich gibt, die Kupplung Schwierigkeiten bereitet oder andere ungewöhnliche Dinge bemerkbar sind, erkennt dies auch eine Laie.

Dennoch sollte im Optimalfall ein Fachmann das Auto begutachten. Vielleicht haben Sie einen KFZ-Mechaniker oder Mechatroniker im Bekanntenkreis? Wenn nicht: Viele Autowerkstätten bieten eine kurze Untersuchung an. Hier sollte vorab ein Termin vereinbart werden, damit bei der Probefahrt unmittelbar der Wagen geprüft werden kann.