Autoverkauf Vertrag

Wird ein Auto verkauft, werden dabei immer Details verhandelt. Dabei ist natürlich der Verkaufspreis der Gegenstand der hauptsächlichen Verhandlungen. Der Kunde fühlt sich als Gewinner wenn er den ein oder anderen Nachlass oder Vorteil aushandeln kann. Im Gegenzug hat der Verkäufer natürlich bereits Verhandlungsspielraum eingeplant. Wichtig jedoch immer für beide Seite gleichermaßen: Die besprochenen und verhandelten Rahmenbedingungen, ebenso wie der Preis, müssen festgehalten werden. Diese schriftliche „Sammlung“ verschiedener Vereinbarungen ist der Autoverkauf Vertrag. Und genau dafür bieten wir auf dieser Seite eine kostenlose Vorlage.

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Unser Autoverkauf Vertrag steht über das folgende Formular für Sie bereit.

 








Achtung: Wir übernehmen keinerlei Haftung für die angebotenen Verträge.

Auto vor dem Verkauf abmelden

Autoverkauf Vertrag
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Der Autoverkauf Vertrag wird in erster Linie von Privatpersonen verwendet. Gelegentlich nutzen natürlich auch Unternehmen und Firmen unser Angebot. Da jedoch Firmenwagen meist als Leasing-Fahrzeuge gehalten werden, ist dies eher selten. Wichtig dabei in jedem Fall: Vor dem Verkauf der Fahrzeuge, sollten diese unbedingt abgemeldet werden. Gerade wenn der Verkauf an Fremde erfolgt, die bei einem Verkauf extra anreisen und somit noch schwerer erreichbar und gänzlich unbekannt sind, ist Vorsicht geboten.

Das Angebot klingt zunächst verlockend: Der Käufer bietet an, dem Verkäufer die Arbeit abzunehmen. Er bietet an, den zugelassenen und versicherten Wagen selbst abzumelden. Das spart dem Verkäufer den Aufwand und sogar, in geringem Umfang, das Geld für die KFZ Abmeldung. Allerdings ist dies durchaus als Spiel mit dem Feuer zu betrachten! Die Risiken lassen sich auch nicht durch den Autoverkauf Vertrag ausschließen. Vorsicht ist geboten.

Selbst wenn der Käufer die besten Absichten hat, so kann er doch durch unglückliche Umstände, sogar vollkommen unschuldig, in eine unangenehme Situation kommen. So könnte er, theoretisch bereits beim Verlassen des Hofes oder auf dem Weg nach Hause, in einen Unfall verwickelt werden. Dann ist guter Rat teuer. Die Versicherung läuft noch immer auf den bisherigen Besitzer, den Verkäufer. Dieser ist es dann, der vermutlich in der Schadensfreiheitsklasse negative Auswirkungen spürt und höhere Beiträge zahlen muss. Natürlich könnte man im Autoverkauf Vertrag darüber Vereinbarungen hinterlegen. Am Ende laufen solche Angelegenheiten jedoch ohnehin oft auf einen Rechtsstreit hinaus.

Darüber hinaus ist natürlich noch schlimmeres möglich. Bei einer Übertretung der zugelassenen Geschwindigkeit, Parken im Halteverbot oder sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist der Verkäufer, bis das Auto wirklich abgemeldet wurde, erster Ansprechpartner der Behörden! Ein unterschriebener Autoverkauf Vertrag hilft ohne Zweifel bei der Beweisführung. Den Ärger haben jedoch Sie als Verkäufer bzw. eingetragener Halter des Fahrzeuges.

Auch wenn wir den Teufel nicht an die Wand malen wollen, hier noch ein extremer Beispiel. Im besten Fall ist es natürlich unrealistisch und bedient sich bewusst der Übertreibung als Stilmittel. Es verdeutlicht dennoch, was für Probleme entstehen können. Was passiert, wenn mit dem Fahrzeug direkt eine Straftat begangen wird? Bspw. ein Raubüberfall, Banküberfall oder jemand wird angefahren und der Käufer begeht Fahrerflucht? Sicher haben Sie den Autoverkauf Vertrag unterschrieben in der Hand. Wenn jedoch unmittelbar eine solche Straftat begangen wird, kann die Gegenseite gegenteilig argumentieren: Sie müssen Sie erst einmal beweisen, dass der Verkauf nicht clever eingefädelt war, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen!

Fazit: Ein Auto am besten vor dem Verkauf abmelden!