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Hunde-Kaufvertrag: Rechtliches, Inhalte und Formulierungen

Der Hunde-Kaufvertrag dient dazu, sämtliche relevanten Informationen und Bedingungen des Hundekaufs festzuhalten. Für beide Parteien, Käufer und Verkäufer, sichert der Vertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit genauer Beschreibung der Eigenschaften des Hundes ist einer mündlichen Zusage vorzuziehen. Nur schriftlich lässt sich genau nachvollziehen, was Gegenstand des Vertrages ist. Bei der Formulierung des Kaufvertrages ist genaue Aufmerksamkeit geboten, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

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Stellenwert des Hunde-Kaufvertrags

Wer sich einen Hund aussucht, wünscht sich ein gesundes und langlebiges Tier. Auf der anderen Seite wollen Verkäufer den Hund in guten Händen wissen. Beim Kauf bei einem Hundezüchter ist ein Kaufvertrag Gang und Gäbe. Damit bestätigen Züchter, dass der Vierbeiner gesund an einen Käufer abgegeben wird. Auch wichtige tierärztliche Untersuchungen und Impfungen lassen sich in einem Kaufvertrag festhalten. Ebenso kann der Züchter im Kaufvertrag festhalten, wofür sich Welpen oder ausgewachsene Hunde eignen. Wenn der Hund beispielsweise schon eine bestimmte Ausbildung genossen hat, kann der Kaufvertrag dies bestätigen. Ebenso können Züchter kaufvertraglich festhalten, ob sich das Tier für weitere Züchtungen eignet oder nicht.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Verkäufer sich durch bestimmte Klauseln im Vertrag aus der Verantwortung ziehen können, falls sich der Hund beispielsweise nicht wie erwartet entwickelt. Auch beim Kauf von privat ist ein Kaufvertrag von Vorteil. Rechte und Pflichten, die mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf einhergehen, lassen sich damit regeln. Grundsätzlich lässt sich ein verbindlicher Kaufvertrag auch mündlich auf wirksame Weise vereinbaren. Doch lassen sich mündliche Absprachen im Falle von Unstimmigkeiten nur schwer im Nachhinein nachweisen.

Ein Vertrag ist auch üblich, wenn es um Hunde aus dem Tierheim geht. Hierbei handelt es sich jedoch in den meisten Fällen nicht um einen Kaufvertrag im herkömmlichen Sinne, sondern um einen Schutz- oder Übernahmevertrag.

 

 

Gegenstand des Kaufvertrags

Grundsätzlich ist es den Vertragsparteien überlassen, welche konkreten Inhalte im Hunde-Kaufvertrag festgehalten werden. Idealerweise sollten Käufer und Verkäufer den Vertrag aber gemeinsam besprechen. Gegebenenfalls können sie den Vertrag erweitern, ergänzen oder kürzen. Hierbei ist es für Käufer empfehlenswert, den Verkäufer bereits beim ersten gemeinsamen Treffen auf einen Hunde-Kaufvertrag anzusprechen. Ein rechtschaffener Verkäufer wird sich jederzeit auf einen solchen Vertrag einlassen.

Zunächst sind in einem Kaufvertrag die Kontaktdateien des Verkäufers und des Verkäufers anzugeben. Dazu gehören die vollständigen Namen, Anschriften und Telefonnummern der Vertragsparteien. Im Falle von Problemen oder Fragen wissen beide, an wen sie sich wenden können.

Es folgt eine exakte Beschreibung des Hundes. Die Daten sollten das Tier eindeutig identifizieren. Insbesondere sind eventuelle Krankheiten oder Mängel genau zu beschreiben. Auch Abweichungen vom gängigen Rassestandard oder Verletzungen sollten hier erläutert werden. Idealerweise gibt es einen Nachweis über die Untersuchung beim Tierarzt. Verkäufer müssen zwar alle Mängel aufführen, die ihnen bekannt sind. Jedoch können sie keine Garantie dafür geben, dass der Hund auch gesund bleiben und sich bestmöglich entwickeln wird.

Der Kaufvertrag sollte weiterhin verbindliche Vereinbarungen darüber beinhalten, wann die Übergabe des Tieres erfolgt. Ebenso sollte geregelt sein, wie zu verfahren ist, wenn der Hund nicht abgeholt wird wie vereinbart. Häufig werden Kaufverträge sofort geschlossen, nachdem sich Käufer für einen Hunde entschieden haben. Häufig kann der Hund jedoch erst deutlich später abgeholt werden.

Der Kaufpreis sowie die Bezahlung des Hundes sind im Kaufvertrag exakt zu regeln. In manchen Fällen teilt sich der Kaufpreis in Anzahlung und Restbetrag auf. In diesem Falle sollten Höhe der Anzahlung sowie Fälligkeit des Restbetrags im Kaufvertrag festgehalten werden.

Wichtig ist im Kaufvertrag auch ein Passus über die Rücktrittsrechte. Verkäufer verpflichten sich mit dem Kaufvertrag dazu, korrekte Angaben zu machen. Käufer sind mit dem Kaufvertrag dazu verpflichtet, das Tier artgerecht zu halten. Kommt es zum Verstoß gegen die Verpflichtung, können Verkäufer vom Hunde-Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall können Verkäufer sogar den Hund zurückverlangen. Auch Käufer können vom Vertrag zurücktreten, insbesondere im Falle falscher Angaben zum Zustand des Hundes durch den Verkäufer.

Formulierungen und Fallstricke

Häufig kommt es beim Kauf von Haustieren zum Einsatz vorformulierter Kaufverträge. Diese beinhalten standardisierte Vertragsbestimmungen, die für Käufer ohne rechtliches Fachwissen nicht immer verständlich sind. Daher ist es wichtig, den Vertrag vor der Unterzeichnung in Ruhe zu lesen und sicherzustellen, dass die Einzelheiten klar sind. Dies betrifft auch das so genannte Kleingedruckte, durch das es zu vermeidbaren Überraschungen kommen kann.

Obacht ist etwa im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen geboten, die mit problematischen Konsequenzen für Käufer verbunden sein können. Käufer nutzen mitunter Freizeichnungsklauseln, mit denen sie Verantwortung von sich weisen können. Eine häufige Formulierung lautet etwa „wie besichtigt“. Vorsicht ist aus Käufersicht ebenso geboten bei Formulierungen, die dem Verkäufer bestimmte Einflussrechte gewähren. Dazu gehören etwa ein Besuchsrecht oder eine Rückgabepflicht. Ebenso können Verkäufer durch bestimmte Klauseln die Schadenersatzansprüche des Käufers auf maximale Summen begrenzen oder sie auch vollkommen ausschließen. Die Zulässigkeit solcher Formulierungen ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, weshalb Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer die Folge sein können. Im Idealfall füllen Verkäufer und Käufer den Hunde-Kaufvertrag daher gemeinsam Schritt für Schritt aus, um im Vorfeld eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.