Kaufvertrag Katze:

Kulleräugige Kätzchen und flapsige Fellnasen – meist ist die Anschaffung einer Katze eine emotionale Entscheidung. Daran sich juristisch abzusichern, denken die wenigsten und schließen keinen Kaufvertrag ab. Dabei gibt ein Kaufvertrag Sicherheit, falls sich die Katze später als krank oder verhaltens­gestört entpuppt. Hier können Sie nachlesen, was im Katzen-Kaufvertrag stehen sollte.

Warum ein Katzen-Kaufvertrag empfohlen wird

Wer eine Katze zu sich nach Hause holt, freut sich auf viele gemeinsame Spiel- und Kuschelstunden. Doch manchmal stellen sich Katzen nach dem Kauf anders dar, als erwartet. Ist eine Katze krank oder entspricht das Verhalten nicht dem, was zu erwarten ist, haben Käufer bestimmte Rechte. Gemäß § 90a BGB werden Katzen wie Sachen behandelt, auch wenn sie selbstverständlich keine Sachen sind. Der Handel mit Katzen fällt unter das Gewähr­leistungs­recht. Ein Katzen-Kaufvertrag kann zusätzlichen Schutz bieten.

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Kaufvertragmuster Katze








Für Käufer hat ein Katzen-Kaufvertrag folgende Vorteile:

Stellt sich heraus, dass die Katze nicht frei von Mängeln ist, beispielsweise eine (genetische) Erkrankung oder auffälliges Verhalten aufweist, bedeutet das für Käufer oft Stress und nicht selten auch einen finanziellen Aufwand. Wurde beim Kauf kein Kaufvertrag abgeschlossen, ist es nicht immer leicht zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Durch einen Kaufvertrag gewinnen Käufer mehr Sicherheit, da das Vertragswerk belegt, in welchem Zustand die Katze gekauft wurde. Denn es hängt auch von den Vereinbarungen im Kauf­vertrag ab, was bei einer Katze als Mangel gilt.

Für Verkäufer hat ein Katzen-Kaufvertrag folgende Vorteile:

Im Vertrag können Verkäufer vertraglich festlegen, dass die Katze nicht falsch ernährt beziehungsweise falsch behandelt werden darf. Außerdem lässt sich durch eine Vertragsklausel ein sogenanntes Vorkaufsrecht sichern. Sollte der Käufer die Katze später weiterverkaufen wollten, hat der ursprüngliche Verkäufer ein garantiertes Rückkaufrecht. Zudem können Privatleute (Privatverkäufer) die Haftung vertraglich ausschließen, und so spätere Forderungen abwehren.

Katzen-Kaufvertrag: was drinstehen sollte

Der Katzen-Kaufvertrag sollte möglichst viele Details enthalten. Sie zeigen Käufer und Verkäufer genau auf, in welchem Zustand sich die Katze beim Kauf befindet. Unbedingt enthalten sollte der Vertrag folgende Dinge:

  • vollständiger Name und Adresse des Verkäufers
  • vollständiger Name und Adresse des Käufers beziehungsweise der Käufer
  • Name, Chipnummer und Zuchtbuchnummer der Katze
  • Wurftag und Rasse der Katze
  • besondere äußerliche Merkmale der Katze, falls vorhanden
  • Angaben zu Impfdaten
  • Angaben zum Gesundheitszustand und tierärztlichen Untersuchungen
  • Mängel (Taubheit, Blindheit, Unfruchtbarkeit etc.)
  • Kaufpreis (eventuelle Ratenzahlung etc.)

Tipp: Vertrags-Vorlagen aus dem Internet sollten individuell angepasst werden, um alle relevanten Punkte aufzunehmen.

Vorsicht vor falschen Formulierungen

Werden Katzen etwa als Showtier verkauf und erweisen sich später nicht als showtauglich, können Käufer Ansprüche an den Verkäufer stellen. Ebenso sieht es aus, wenn eine als Zuchttier gekaufte Katze unfruchtbar ist. Auch Bezeichnungen wie „rein­rassig“ können zu Problemen führen, wenn sich später herausstellt, dass ein Ahne kein reinrassiges Tier war. Auch Angaben zum Verhalten des Tieres haben in der Vergangenheit zu Problemen geführt, etwa im Fall des Katers Lobo, der als „lieb und verschmust“ verkauft wurde, sich aber als aggressiv herausgestellt hat. Das Gericht sprach der Käuferin eine satte Entschädigung aus Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Ein anderer Aspekt betrifft den Namen des Käufers. Wird eine Katze von einem Paar angeschafft, sollten möglichst beide Käufer namentlich im Vertrag erwähnt werden. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle, in denen Gerichte urteilen mussten, wem ein Tier nach der Trennung gehört – und meist wird das Tier dem zugesprochen, der namentlich im Kaufvertrag erwähnt wird.