Für den Kaufvertrag ist eine Willenserklärung zweier Parteien, bei der eine Partei ein Angebot abgibt, das die andere Partei annimmt. Damit kommt nach § 433 BGB der Kaufvertrag zustande. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag regeln die Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
Wann gilt BGB und wann HGB?
Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen zwei Privatpersonen sind die Paragrafen des BGB relevant. Diese gelten ebenfalls, wenn der Verkäufer ein Kaufmann, der Käufer jedoch eine Privatperson ist. Bei diesem Vertrag handelt es sich in der Regel um einen Verbrauchsgüterkauf oder Kauf beweglicher Sachen.
Handelskauf
Bei einem einseitigen Handelskauf zwischen Privatperson als Verkäufer und Kaufmann als Kaufmann gelten beide Gesetzbücher. Für die Privatperson als Verkäufer gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für den Kaufmann als Käufer gelten neben den Paragrafen des BGB zusätzlich die Bestimmungen des HGB. Beide Gesetzbücher haben ebenfalls Geltung, wenn es sich um einen zweiseitigen Handelskauf handelt, bei dem beide Parteien Kaufleute sind.
Form des Kaufvertrags
In der Regel haben die Parteien bei der Gestaltung des Kaufvertrages freie Hand. Wichtig sind einige Dinge, die zu beachten sind. Dazu gehört es, die genauen Daten beider Parteien aufzuführen, eine korrekte Beschreibung des Kaufgegenstands sowie dessen Preis und Lieferzeit. Zahlungsbedingungen und Gewährleistung sowie Erfüllungsort und Gerichtsstand gehören ebenfalls in einen ordentlichen Kaufvertrag. Datum und Unterschrift beider Parteien beenden den Vertrag. Daneben gibt es Kaufverträge, die einer besonderen Form bedürfen. Dazu gehört beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Immobilien; beide Verträge sind des Weiteren notariell zu beglaubigen.
Pflichten und Rechte
Verkäufer und Käufer haben Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gemäß seinem Angebot, frei von Mängeln zum vereinbarten Zeitpunkt und Preis zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den Kaufgegenstand abzunehmen und den Kaufpreis auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu überweisen. Das Eigentum des Kaufgegenstands geht nicht automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer muss den Kaufgegenstand dem Käufer als Eigentum übertragen.
Immobilien
Bei Kaufverträgen, deren Kaufsache Immobilien sind, kommt ein Kaufvertrag erst mit den Unterschriften von Käufer und Verkäufer beim Notar zustande. Dieser Kaufvertrag benötigt eine bestimmte Form. Der Notar erstellt den Entwurf für den Kaufvertrag.
Der Eigentumsübergang kommt mit den Unterschriften auf dem Kaufvertrag nicht zustande. Der Übergang der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt erst, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Diese veranlasst der Notar, sobald der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlt hat und das Finanzamt die Zahlung der Grunderwerbssteuer bestätigte.