Unter einem Kaufvertrag versteht das Deutsche Recht eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien mit Rechten und Pflichten. Der Gesetzgeber regelt die einzelnen Bestimmungen im BGB; für Kaufleute zusätzlich im HGB. Nach der deutschen Rechtsprechung gehört der Kaufvertrag zu Vertragstypen, die gesetzlichWeiterlesen