
Was ist ein Kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag ist Willenserklärung von Verkäufer und Käufer über den Kauf einer Sache. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand in einwandfreiem Zustand zu liefern und die Sache dem Käufer zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand entgegenzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Kaufvertrag im Abschnitt „Schuldrecht“ mit den § 433 ff BGB.
Das BGB geht davon aus, dass beide Vertragsparteien Privatpersonen sind. Ist eine Partei ein Kaufmann (Unternehmen) greift neben dem BGB auch das HGB.
Welche Formen gibt es?
Die Unterschiede der Kaufverträgen zeigen sich in der Art der Ware, ihrer Beschaffenheit und Güte sowie nach der Lieferzeit und den Zahlungsbedingungen. Hier einige Beispiele für den Stück- und Gattungskauf, den Kauf nach und auf Probe sowie den Spezifikationskauf.
Gattungskauf, Stückkauf Kauf auf / nach Probe, Spezifikationskauf
Man spricht von einem Gattungskauf, wenn es sich beim Produkt um eine vertretbare Sache handelt. Unter vertretbare Sache versteht man Produkte, die mehrfach gefertigt werden, beispielsweise Massenproduktion. Der Stückkauf hingegen beschreibt ein Produkt, dass es nur einmal gibt, beispielsweise das Gemälde eines Künstlers im Original.
Der Kauf nach Probe beschreibt den Kauf von Produkten, die der Käufer bereits in der Vergangenheit vom Herstellen bezogen hat und nun dieselben Artikel wieder braucht. Im Gegensatz dazu ist der Kauf auf Probe ein Kaufvertrag, der dem Käufer ein Rückgaberecht nach einer vertraglich festgelegten Frist einräumt. Den Abschluss findet der Kaufvertrag mit der Bestellung des Kunden.
Beim Spezifikationskauf bestellt der Kunde eine bestimmte Menge, behält sich aber das Recht vor, die Form der Produkte näher zu bestimmen. Für den Kunden bedeutet dies den Vorteil, dass er keine lange Lagerhaltung braucht, sondern nur beim Hersteller die entsprechenden Teile abrufen kann.
