Vertragstypen des Kaufvertrages sind unterschiedlich gestaltet

Unter einem Kaufvertrag versteht das Deutsche Recht eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien mit Rechten und Pflichten. Der Gesetzgeber regelt die einzelnen Bestimmungen im BGB; für Kaufleute zusätzlich im HGB. Nach der deutschen Rechtsprechung gehört der Kaufvertrag zu Vertragstypen, die gesetzlich normiert sind. Verkäufer und Käufer haben bei dem Vertragsverhältnis die Bezeichnung Parteien. Grundsätzlich regeln die §§ 433 bis 479 BGB den Kaufvertrag im Abschnitt „Einzelne Schuldverhältnisse“. Die Übertragung des Kaufgegenstandes bestimmt § 929 BGB.

Supermarkt

Das hört sich kompliziert an; ist es aber nicht. Wir schließen in unserem Alltag täglich Kaufverträge ab. Unser Einkauf im Supermarkt entspricht den gesetzlichen Bestimmungen eines Kaufvertrags. Das Angebot des Verkäufers finden wir in den Regalen; wir nehmen die Produkte und bezahlen sie an der Kasse. Mit der Bezahlung schließen wir das Vertragsverhältnis ab. Die Übereignung der Ware erfolgt, wenn die Kassiererin uns die Ware übergibt oder über den Scanner der Kasse laufen lässt.

Produkte

Erwerben wir größere Produkte wie beispielsweise ein Auto, ist ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig. Das gilbt ebenfalls beim Kauf von Immobilien, Anteilen, Patente, Tiere oder andere beweglichen und unbeweglichen Sachen. Im Handel gibt es Vordrucke für Kaufverträge, die sich entweder allgemein oder spezifisch an eine Sache orientieren. Jeder Kaufvertrag beinhaltet

  • vollständige Daten von Verkäufer und Käufer
  • Beschreibung des Vertragsgegenstands
  • Liefertermin
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Gewährleistung
  • Erfüllungsort
  • Gerichtsstand
  • Eigentumsvorbehalt und
  • Salvatorische Klausel
  • Schriftformklausel.

Mit der Schriftformklausel bestätigen beide Parteien, dass Absprachen und Vertragsänderung ausschließlich der Schriftform bedürfen. Je nach Kaufgegenstand erweitern die Parteien den Vertrag oder nutzen eine verkürzte Form. Auch Vereinbarungen über Teillieferungen zu bestimmten Terminen sowie Vertragsstrafen kann ein Kaufvertrag enthalten. In jedem Fall endet der Kaufvertrag mit der Unterschrift beider Parteien sowie das aktuelle Datum.

Immobilienkauf

Ausnahme ist der Kauf von Immobilien. Diesen Vertrag schließen die Parteien vor einem Notar ab. Den Kaufvertrag verfasst der Notar und stellt den Vertragstext mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Parteien zur Verfügung. Das gilt besonders, wenn Verbraucher eine Partei des Vertrags sind. Im Kaufvertrag sind neben Grundschulden auch Pfandrechte Dritter, sofern vorhanden, dokumentiert. Auch sind neben der detaillierten Beschreibung des Objekts Prospekte oder Baupläne als Anlage beizufügen.

Handelskauf

Der Begriff Handelskauf definiert einen Kaufvertrag, bei dem beide Parteien Kaufleute sind. Für diesen Vertrag gelten neben den Bestimmungen des BGB auch die §§ 373 ff des HGB. Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um Waren, ist der Vertrag für mindestens einen Vertragspartner ein Handelsgeschäft. Eine besondere Aufbewahrungspflicht besteht nach § 379 HGB, wenn der Kaufvertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist.