Wie verfasst man ein Kaufvertrag?

Jeder Kaufvertrag wird individuell verfasst. Die nachfolgenden Punkte beziehen sich auf einen Kaufvertrag für bewegliche Sache, jedoch nicht für Fahrzeuge. Hier sind weitergehende Punkte im Vertrag notwendig. Auch für unbewegliche Sachen wie Immobilien ist das nachfolgende Muster nicht geeignet; diese Verträge bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Was in den Kaufvertrag gehört

In jedem Fall gehören die kompletten Daten von Verkäufer und Käufer in den Vertrag. Beide sollten sich mit gültigen Lichtbildausweisen wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Komplette Daten sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Nummer des Lichtbildausweises sowie die Kommunikationsdaten (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse).

Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand entspricht dem Kaufgegenstand.

Haftung bei Mängeln

Machen Sie bitte zwei Absätze. Im ersten Absatz übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Sachmängel. Kennen Sie als Verkäufer die Mängel des Vertragsgegenstandes, dann ist hier der Platz, an welchem Sie diese auflisten und hinzufügen, dass Ihnen keine weiteren Mängel bekannt sind. Anderenfalls schreiben Sie: Mängel sind dem Käufer nicht bekannt. Der Text für den zweiten Absatz kann lauten: Der Ausschluss der Haftung nach Absatz 1 ist wirkungslos, wenn der Verkäufer dem Käufer für den Kaufgegenstand bestimmte Beschaffenheiten zusicherte. Das gilt ebenfalls für Schadensansprüche, die auf grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Dazu zählt auch eine vorsätzliche Verletzung des Verkäufers, das arglistige Verschweigen von Mängeln sowie wenn aufgrund der Pflichtverletzung Gefahr für Gesundheit und Leben besteht.

Kaufpreis

In diesem Bereich setzen Sie den vereinbarten Kaufpreis in Zahlen und Worten ein. Auch die Vereinbarung, wie der Kaufpreis zu bezahlen ist, findet in dieser Rubrik ihren Platz.

Eigentumsvorbehalt

Behalten Sie sich vor, dass der Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Ihr Eigentum bleibt.


Verschiedenes

In diesem Bereich beziehen Sie sich auf die Anwendung des geltenden deutschen Rechts und bestimmen in dieser Rubrik den Gerichtsstand. Unter Gerichtsstand versteht man das Gericht, das für den Wohnort des Verkäufers zuständig ist. In der Regel ist bei einem gerichtlichen Mahnverfahren der Gerichtsstand der Ort, an dem der Schuldner wohnt. Weiter führen Sie auf, dass mündliche Absprachen nicht getroffen wurden. Wichtig ist die sogenannte „salvatorische Klausel“: Sollte es sich herausstellen, dass eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, sind beide Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch andere zu ersetzen, die der Wirtschaftlichkeit des Vertrags dienen. Der Vertrag bleibt mit den wirksamen Bestimmungen wirksam. Der § 139 BGB kommt hierbei nicht zur Anwendung.

Schlusspassage

Zum Schluss schreiben Sie Ort, Datum und Unterschrift auf den Vertrag. Verkäufer und Käufer unterschreiben beide Exemplare des Kaufvertrags.