Der Kaufvertrag besteht aus Angebot – Annahme des Angebots durch Kauf – Bezahlung und Übereignung

Im Alltag tätigen wir verschiedene Kaufverträge. Das beginnt im Supermarkt oder anderen Geschäften, in denen wir einkaufen. Die Geschäfte bieten in ihren Regalen Produkte an, wir kaufen diese und mit der Bezahlung übereignen die Geschäfte uns die Waren. Das ist ein Kaufvertrag, wie es das Gesetz mit den §§ 433 ff BGB vorschreibt. Der Kaufvertrag besteht aus Angebot – Annahme des Angebots durch Kauf – Bezahlung und Übereignung.

Mangelhafte Ware

Ist die Ware mangelhaft, haben wir die Möglichkeit, den Artikel umzutauschen oder dem Geschäft zurückzugeben und entweder eine Gutschrift oder den Kaufpreis in bar zu erhalten. Auch das gehört zum Kaufvertrag. Wie unschwer zu erkennen ist, tätigen wir täglich viele verschiedene Kaufverträge. Überall dort, wo wir einkaufen, eine Bestellung aufgeben oder eine Dienstleistung erwerben, schließen wir einen Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag

Wie wir täglich erleben, bedarf der Kaufvertrag keine besondere Form. Anders sieht es aus, wenn wir größere Sachen erwerben wie beispielsweise ein Auto oder buchen eine Reise. Diese Kaufgegenstände können wir nicht aus dem Regal nehmen, an der Kasse bezahlen und mitnehmen. Bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen ist es für beide Vertragsparteien sicherer, wenn sie den Kaufvertrag schriftlich fixieren. Das gilt ebenfalls für die Reise, die wir entweder im Internet oder im Reisebüro vor Ort buchen.

Inhalt des Kaufvertrags

Inhaltlich ist der Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu gestalten. Unbedingt aufzuführen sind

  • Komplette Daten von Verkäufer und Käufer
  • Beschreibung Vertragsgegenstand
  • Zahlung
  • Gewährleistung
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Schriftformklausel und
    Datum und Unterschrift beider Vertragsparteien.

Kaufverträge zwischen Kaufleuten regelt sowohl das BGB als auch das HGB. Beide Gesetzbücher sind bei der Formulierung zu beachten. Im geschäftlichen Bereich kommen weitere Komponenten hinzu. Diese sind

  • Sitz der Unternehmen
  • Bei gewollten Teillieferungen die Gültigkeit des Vertrages
  • Liefertermin(e)
  • Vertragsstrafen bei Lieferverzug
  • Preisvereinbarungen
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferbedingungen
  • Gewährleistung
  • Eventuell Eigentumsvorbehalt
  • Salvatorische Klausel und
    Anlagen.

Was beim Einkaufen im Geschäft so einfach aussieht, wird in Schriftform komplizierter. Dieser Eindruck verschärft sich, wenn es um den Kauf von Immobilien und Sachen geht, bei denen der Kaufvertrag einer notariellen Beglaubigung bedarf. Neben Immobilien kommt hierfür meist noch der Firmenverkauf infrage. Für beide Verkäufe fertigt der Notar oder Rechtsanwalt den Kaufvertrag an. Immobilien beispielsweise gehen erst in den Besitz des Käufers über, wenn Kaufpreis und Grunderwerbssteuer bezahlt sind. Erst wenn die Zahlungen erfolgt sind, kann die Eintragung des neuen Besitzers ins Grundbuch erfolgen. Noch umfangreicher gestaltet sich der Kaufvertrag eines Unternehmens. Hierbei sind bestehende Arbeitsverhältnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten aufzuführen und zu regeln.