Kaufvertrag nach deutschem Recht

Man unterscheidet Kaufverträge zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Privatpersonen sowie zwischen Kaufleuten. Sind Privatpersonen beim Kaufvertrag beteiligt, kommen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Tragen; bei Unternehmen zusätzlich die Gesetze des Handelsgesetzbuches. Angebot und Annahme Der Kaufvertrag besteht aus einem AngebotWeiterlesen