Nach dem geltenden deutschen Recht gehört der Kaufvertrag zu den Schuldverhältnissen, die im Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt sind. Dabei erfasst der Abschnitt 8 die einzelnen Schuldverhältnisse und die für die Mehrzahl der Kaufverträge relevanten §§ 433 ff BGB.Weiterlesen
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Kaufvertrag nach deutschem Recht
Man unterscheidet Kaufverträge zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Privatpersonen sowie zwischen Kaufleuten. Sind Privatpersonen beim Kaufvertrag beteiligt, kommen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Tragen; bei Unternehmen zusätzlich die Gesetze des Handelsgesetzbuches. Angebot und Annahme Der Kaufvertrag besteht aus einem AngebotWeiterlesen