Kaufvertrag

Der Kaufvertrag bildet die Grundlage für einen Handel, bei dem ein Gegenstand gegen Geld an jemand anderen übergeben wird. Beide Vertragspartner müssen dabei ihren Pflichten nachkommen.

Der Verkäufer hat nicht nur die Pflicht, die Ware an den Käufer zu übergeben. Die Ware muss frei von Mängeln sein, zum Lieferdatum übergeben werden und mit dem Verkauf überträgt der Verkäufer die Eigentumsrechte an den Käufer. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Verkäufer die Eigentumsrechte an der Ware besitzt und diese verkaufen darf. Der Käufer muss im Gegenzug seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllen, indem er den Kaufpreis fristgerecht bezahlt und die gekauften Waren annimmt.

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Der Kaufvertrag soll beide Seiten schützen

Die Form vom Kaufvertrag ist generell nicht vorgeschrieben. Ein Kaufvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Der Gesetzgeber verlangt allerdings bei bestimmten Kaufverträgen eine besondere Form. Diese kommt beim Kauf einer Immobilie, beim Kauf von einem GmbH-Anteil oder bei einem Erbschaftskauf zum Tragen und stellt eine notarielle Beurkundung dar. In der Regel wird immer ein Kaufvertrag erstellt, wenn große oder teure Dinge den Besitzer wechseln sollen.

Details zum Kauf

KaufvertragIn den Kaufvertrag gehören die beiden Vertragspartner mit vollem Namen und der Anschrift. Der zu verkaufende Gegenstand muss im Kaufvertrag betitelt sein, mit dem Preis und den Fristen zur Zahlung. Die Zahlungsart sollte ebenfalls dokumentiert werden, beispielsweise ob eine Ratenzahlung vereinbart wurde oder ob der Betrag in einem gezahlt werden muss. Die Lieferzeit, bis wann die Ware beim Kunden zu sein hat, ist ein weiterer Punkt der Streitigkeiten im Vorfeld ausschließen kann. Dieser Punkt kommt besonders bei Verträgen zum Einsatz, bei denen die Ware nicht vorrätig ist. Wenn zum Beispiel ein Auto gekauft wird, das der Händler erst bestellen muss. Bei vorrätigen Waren erfolgt die Lieferung meist direkt im Anschluss an die Bezahlung.

Zustand im Kaufvertrag dokumentieren

Weitere Punkte, die ein Kaufvertrag enthalten kann und sollte, sind über den Zustand der Sache. Sind dem Verkäufer etwaige Mängel bekannt, so hat er sie im Vertrag zu vermerken. Der Kaufvertrag sollte auf jeden Fall den Punkt der Gewährleistung beinhalten, damit der Käufer den Schutz für einwandfreie Ware bekommt. Hat die Ware Mängel, kann er eine Nacherfüllung fordern, das bedeutet, die Ware muss vom Verkäufer repariert oder ersetzt werden. In den meisten Fällen hat der Käufer dabei die Wahl ob er eine Reparatur oder einen Umtausch wünscht. Allerdings kann es hier zu einer Einschränkung des Wahlrechts kommen, wenn die Kosten einer Reparatur nicht im Verhältnis zur Ware stünden. Händler und Gewerbetreibende haben eine Gewährleistungspflicht. Wer allerdings als Privatperson einen Pkw verkauft, sollte sich einen Mustervertrag besorgen, der die Gewährleistung zu bestimmten Teilen ausschließt. Sonst kann der Verkauf für den privaten Verkäufer eine Menge Ärger sowie finanziellen Verlust und Schaden bedeuten.

Garantie und Gefahrenübergabe

Für manche Waren kann eine über die gesetzliche Garantie hinausgehende Garantie vereinbart werden. Hat der Käufer in der angegebenen Zeit Probleme mit dem Gegenstand kann er unter den Bedingungen der Garantie die Reparatur des Gegenstands fordern. Die Bedingungen sind jedoch genau beim Kauf festzulegen.

Ein weiterer Punkt im Kaufvertrag ist der Gefahrübergang. Hierin ist geregelt, wann die Gefahr auf den Käufer übergeht, beispielsweise mit Absenden der Ware durch den Verkäufer. Geht die Ware zum Beispiel auf dem Transport kaputt oder verloren, hat der Käufer das Nachsehen.