Bei Verträgen ist grundsätzlich auf das Kleingedruckte zu achten

Bei Verträgen ist grundsätzlich auf das Kleingedruckte zu achten. Dieses kommt bei Kaufverträgen vor, die zwischen Kaufleuten und Privatpersonen oder Kauleuten und Kaufleuten geschlossen werden. Wer beispielsweise als Privatperson sein Fahrzeug verkauft, erwirbt einen Vordruck. Auf diesen gibt es in der Regel keine kleingedruckten Angaben als Ergänzung des Vertrags. Bleiben wir beim Fahrzeug, das eine Privatperson an eine andere Privatperson verkauft. Inhaltlich entspricht dieser Kaufvertrag dem allgemein üblichen Kaufvertrag. Der Kaufgegenstand, in diesem Falle ein Fahrzeug, beschreibt der Verkäufer detailliert. Folgende Angaben sind notwendig:

  • Daten von Verkäufer und Käufer mit Anschrift, Name, Geburtsdatum und der Personalausweis- oder Pass-Nummer
  • Die vollständigen Daten des Fahrzeugs
  • Hersteller des Fahrzeugs
  • Das aktuell amtliche Kennzeichen
  • Der Kaufpreis.

Daneben sind detaillierte Angaben über

  • Zusatzausstattung
  • Zubehör sowie
  • Unfallschäden, auch wenn diese bereits repariert wurden
  • Beschädigungen , auch wenn nur vermutet und
  • Andere Schäden

wichtige Bestandteile des Kaufvertrags. Mit dem aktuellen Datum und den Unterschriften von Verkäufer und Käufer endet der Kaufvertrag.

BGB

Mit der Niederschrift schließen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Heute ist ein Handschlag, der früheren Zeiten als „Vertrag“ ebenfalls Gültigkeit hatte, mit großer Vorsicht zu genießen. Besonders ein Kaufvertrag sollte stets in Schriftform verfasst werden.

Unterschrift

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe des Fahrzeugs. Gleichzeitig bezeugt er durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Der Käufer bestätigt seine in der Niederschrift gemachten Angaben und verpflichtet sich, den Kaufpreis zu bezahlen und das Fahrzeug zu übernehmen. Weiter verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung des Fahrzeugs an den Käufer.
Die Pflichten des Verkäufers sind weiter

  • Das Fahrzeug wie beschrieben ohne Mängel an den Käufer zu übergeben
  • Das Fahrzeug ohne arglistige Täuschung zu übergeben
  • Alle Mängel am Fahrzeug vor Vertragsabschluss dem Käufer bekannt zu geben
  • Er übereignet durch Übergabe von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie alle Fahrzeugschlüssel das Fahrzeug an den Käufer.

Pflichten hat der Käufer ebenfalls. Er verpflichtet sich

  • Den Kaufpreis in der vereinbarten Höhe zum terminlich bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen
  • Zur Entgegennahme des Fahrzeugs sowie
  • Zur Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb einer Woche auf seinen Namen.

Gerade beim Autokauf gibt es viele Dinge, die in den Kaufvertrag gehören. Dazu gehört auch die Information, ob das Fahrzeug einen Austauschmotor hat und ob dieser fabrikneu oder gebraucht ist. Auch wie lange das Fahrzeug TÜV hat und andere Informationen des Verkäufers über das Fahrzeug. Mit der Übergabe des Fahrzeugs endet für den Verkäufer die Steuerpflicht für die Kfz-Steuer.